Bundesgerichtsurteil

Taxi News – Nach dem Bundesgerichtsurteil haben sich der Fahrtenvermittler und der Kanton Genf geeinigt. Die Chauffeure haben nun sogar rückwirkend Anrecht auf Lohn – sofern sie das denn wollen.
Genf und Uber liefern sich seit langem eine Justiz- und Politschlacht.

Bundesgerichtsurteil
Taxi Genf

Aleksandar Jankovic / E+ / Getty
Genfs Wirtschaftsvorsteherin Fabienne Fischer machte aus ihrer Genugtuung kein Hehl, als sie am Freitagnachmittag bei einer improvisierten Pressekonferenz vor die Medienschaffenden trat: «Das ist ein sehr, sehr schönes Resultat», sagte sie strahlend. Das Diktum war klar: Wir, der kampfeslustige Kanton, haben den weltweit tätigen Fahrtenvermittler Uber in die Knie gezwungen.
Das wichtigste Kapitel in dieser auch emotional reichlich aufgeladenen Saga hatte freilich das Bundesgericht geschrieben: In einem Ende letzter Woche publizierten Urteil definierten die Richter letztinstanzlich, dass Uber-Fahrer als Angestellte – und nicht als Selbständige – zu betrachten seien und somit Anrecht auf einen regulären Lohn und Sozialleistungen hätten. Genf untersagte Uber darauf jegliche Chauffeur-Aktivität im Kanton, «bis das Unternehmen die gesetzlichen Bestimmungen einhält».
Dieser Zustand findet nun ein Ende, Uber darf ab sofort auch im Kanton Genf wieder verkehren. Es ist dies das Resultat zäher Verhandlungen, deren «Erfolg» beide Parteien umgehend für sich beanspruchten. Uber habe sich schriftlich zu den vom Bundesgericht genannten Gesetzesbestimmungen bekannt, schreibt das Wirtschaftsdepartement.
Nicht mehr der «eigene Chef»
Genfer Uber-Fahrer dürfen demnach nicht mehr ihr «eigener Chef sein», wie es der Fahrtenvermittler ausdrückt. Die Fahrerinnen und Fahrer werden allerdings nicht direkt von Uber angestellt, sondern von einer Drittfirma – um welche Unternehmen es sich dabei handelt, wurde nicht genannt. Diese sind dafür zuständig, dass die Chauffeure (mindestens) den Genfer Mindestlohn von 23 Franken 70 pro Stunde erhalten und sozialversicherungsrechtlich abgedeckt sind. Damit gehen auch Bestimmungen wie Arbeits- und Ruhezeiten oder Sicherheitsmassnahmen einher.
Es ist allerdings davon auszugehen, dass längst nicht alle, die bis anhin für Uber gefahren sind, sich nun auch anstellen lassen wollen. Uber sagt, dass sich «die grosse Mehrheit» ihrer Fahrer in Umfragen und in einer Petition dafür ausgesprochen habe, unabhängig zu bleiben. Ob dies nur ein politisches Druckmittel war oder ob das Chauffeur-Angebot in Genf nun tatsächlich drastisch zurückgehen wird, werden die kommenden Monate zeigen. Der Kanton seinerseits werde darüber wachen, dass die Drittfirmen (sowie Uber gegenüber diesen) sich gesetzeskonform verhielten, sagte Staatsrätin Fischer. Ein ähnliches Modell gibt es bereits für die Fahrer von Uber Eats.
Chauffeure müssen sich schriftlich melden
Wer bis anhin in Genf für Uber gefahren ist, hat nun auch Anrecht darauf, (nicht bezahlte) Saläre und Sozialversicherungsbeiträge für die Vergangenheit einzufordern. Die Fahrerinnen und Fahrer müssen sich allerdings individuell bei Uber melden, «mit einem simplen Brief», wie die Wirtschaftsvorsteherin Fischer betonte. Warum hat der Kanton – anders als ursprünglich kommuniziert und wie nun mit Nachdruck von der Gewerkschaft Unia gefordert – nicht darauf bestanden, dass Uber diese «Schulden» automatisch begleicht? Gemäss Fischer hat Uber glaubhaft machen können, dass einige Fahrer gar kein Interesse daran hätten, «zu genau in die Vergangenheit zu schauen».
Klar ist: Das Genfer Modell gilt nur für diesen einen Kanton. Es ist zwar davon auszugehen, dass Parlamente und Regierungen in der Restschweiz sehr genau gen Westen schau(t)en. Damit die Fahrerinnen und Fahrer auch dort angestellt werden, wird es aber jeweilige gesetzliche Änderungen brauchen. Uber macht jedenfalls kein Geheimnis daraus, dass das Unternehmen – über die bereits getätigten Änderungen und Zusatzfunktionen hinaus – nicht zusätzlich aktiv werden wird: «Ein solch restriktives Modell wie in Genf planen wir vorerst nicht in anderen Kantonen», heisst es in einem Communiqué unmissverständlich.

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10. Juni 2022