SICHERHEIT DER KLEINEN - Bei uns GROSS geschrieben

Kindersitz

Kindersitz

In der Schweiz gelten bezüglich Kindersicherung im Auto in der Regel dieselben Gesetze wie in anderen europäischen Ländern. Diese Gesetze gelten auch für Kindersitze im Taxi. In vereinzelten Länder sind die Gesetze nicht ganz so streng, wer sich aber an das Schweizer Gesetz hält, ist auf der sicheren Seite.

3 Kindersitz-Kategorien

  • Für die Kleinsten bis zu einem Alter von 18 Monaten oder bis zu einem Körpergewicht von 13 kg braucht es einen Sitz der Gruppe 0+. Dabei handelt es sich um sogenannte Babyschalen, in welchen die Kinder rückwärts, also mit Blick nach hinten mitreisen.
  • Für ein- bis vierjährige Kinder mit einem Körpergewicht zwischen 9 und 18 kg werden Kindersitze der Gruppe 1 benötigt. In dieser Kategorie sind sowohl vorwärts- als auch rückwärts gerichtete Kindersitze erlaubt.
  • Über 18 kg wiegende Kinder (mit ca. 4 Jahren) müssen bis zum Alter von 12 Jahren oder bis 150 cm in einem Kindersitz der Gruppe 2/3, also auf einem sogenannten Sitzerhöher mit oder ohne Rückenlehne gesichert werden.

BUCHEN SIE EIN TAXI MIT KINDERSITZ

Mit Kindern zu reisen kann zu einer stressigen Angelegenheit werden. Wir von City Taxi Zürich, wollen jede Fahrt so angenehm wie möglich für jeden unserer Passagiere gestalten. Daher bieten wir Ihnen als Alternative zu einem regulären Taxi die Möglichkeit einen Kindersitz mit zu buchen, der vor Ihrem Fahrtantritt fertig eingerichtet wird, um sicher zu stellen, dass jeder eine komfortable und sichere Fahrt genießen kann. Erlauben Sie einem unserer professionellen Fahrer Sie vom Flughafen direkt abzuholen, Ihr Gepäck entgegenzunehmen, so dass Ihre Reise zügig zu Ende gehen kann. Unser Service steht Ihnen in all unseren Taxi zur Verfügung und wir freuen uns stets mit Kindern Reisende einen Platz bieten zu können.

Wir stellen sicher, dass Kinder unter zwölf Jahren ordnungsgemäss gesichert sind!